Bund und Länder bieten zur beruflichen Qualifizierung eine ganze Reihe von Förder- und Finanzierungsprogrammen an. Nachfolgend haben wir hier einige Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für dich zusammengefasst.
In den meisten Fällen müssen die Förderanträge vor Beginn der Weiterbildung / des Seminars gestellt werden. In einigen Fällen ist eine Antragsstellung nur vor Abschluss des Ausbildungsvertrages/ der Anmeldung möglich. Bitte berücksichtige in diesen Fällen, dass wir Förderungen nur anrechnen können, wenn du uns vor deiner Anmeldung darüber informiert hast, dass du einen Fördergutschein besitzt. Nachdem wir eine Anmeldebestätigung und Rechnung ausgestellt haben, dürfen wir keine Fördergutscheine mehr annehmen. Bitte beachte daher die individuellen Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen die einzelnen Förderungen und Finanzierungen gewährt werden können.
Die Fördermöglichkeiten variieren zum Teil von Bundesland zu Bundesland. Ob und welche Förderung für dich in Frage kommt, ist abhängig von deinem Wohnort (Bundesland).
Neben dieser Übersicht findest du auch auf folgenden Webseiten weitere Informationen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten:
www.der-weiterbildungsratgeber.de
www.weiterbildungsberatung.nrw
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die hier gemachten Angaben sind lediglich Hinweise und ersetzen keine Beratung durch deinen Steuerberater oder dein Finanzamt.
Der Bildungsscheck NRW ist über zwei Wege zu erhalten:
Hierbei stellt der Seminarteilnehmer selbst einen Antrag auf einen Bildungsscheck.
Erwähnenswert ist, dass auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert werden.
Auskunft zum Bildungsscheck und weitere Informationen findest du hier:
Das Mikrodarlehn ist für dich geeignet, wenn du dich aufbauend auf die gewählte Weiterbildung selbstständig machen möchtest, oder dich innerhalb der letzten 5 Jahre selbstständig gemacht hast. Eine Weiterbildung im Rahmen einer Unternehmensgründung ist grundsätzlich über das Mikrodarlehn finanzierbar, die Erteilung des Mikrodarlehns ist jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell geprüft.
Mit dem NRW.Mikrodarlehen bietet die NRW.BANK für die Gründung sowie die Weiterentwicklung von Unternehmen und Einzelunternehmern bis zu 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen zu günstigen Konditionen an. Mit der Vergabe der Mikrodarlehen sollen insbesondere:
gefördert und unterstützt werden.
Antragsberechtigt sind Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt),
Voraussetzung ist deren fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Erweiterungs-/Wachstumsvorhaben. Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen beziehungsweise gegründet werden.
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen. Nebenerwerbsgründungen sollen innerhalb von drei Jahren zum Vollerwerb führen.
Finanzierungsanteil: Bis zu 100% des Finanzbedarfs.
Mindestbetrag: 5.000 €
Höchstbetrag: 25.000 €
Das NRW.Mikrodarlehen darf zweimal gewährt werden. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.
Zur Absicherung des Lebensunterhaltes ist für Gründungswillige aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Kombination des NRW.Mikrodarlehens mit einem Gründungszuschuss oder einem Einstiegsgeld möglich.
Weitere Informationen findet du hier:
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen insbesondere von Kleinstgründer/innen in Niedersachsen. Sie sichert Existenzen und schafft bzw. erhält und sichert dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze. Nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit werden als ein möglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kann die geringe Bonität von Kleinstgründern bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten erhöht werden.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z.B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten)
Weitere Informationen findet du hier:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/MikroSTARTer-Niedersachsen/index.jsp
Ähnlich wie das Mikrodarlehn sind auch der Gründerkredite der KFW Bank eine Option für dich, wenn du dich, aufbauend auf deine Weiterbildung, selbstständig machen willst oder innerhalb der letzten 5 Jahre gemacht hast. Auch hier ist die Erteilung des Kredites von verschiedenen Faktoren abhängig und wird individuell geprüft.
Die Besonderheit liegt bei diesen beiden Kreditvarianten zum einen in den längeren Laufzeiten und zum Teil niedrigen Zinsen, zum anderen in der Option der Risikoübernahme durch die KFW Bank. Dadurch ist es, unter bestimmten Umständen, auch jungen Unternehmen und Selbstständigen mit ggf. vorhandenen Eintragungen in Schuldnerkarteien möglich, Finanzierungshilfen für die Selbstständigkeit zu erhalten.
Weitere Informationen findet du hier:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Gr%C3%BCnden-Nachfolgen/F%C3%B6rderprodukte/
Sollte keine der bisher genannten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für dich zutreffend oder attraktiv sein, besteht neben einem Kredit über deine Hausbank auch die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung über das Crowdlending-Prinzip von Auxmoney.
Hierbei beantragst du deinen Wunschkredit über Auxmoney, die Kreditsumme wird jedoch nicht von einer Bank, sondern von Privatpersonen zur Verfügung gestellt.
Häufig werden hier auch Vorhaben und Personen finanziert, die von der Bank eine Ablehnung erhalten haben.
Weitere Informationen findet du hier:
Neben den genannten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten solltest du nicht vergessen, deine Weiterbildung auch bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Wenn du das Finanzamt an den Lehrgangskosten beteiligst, vermindern sich die tatsächlichen Kosten erheblich! Die Möglichkeiten und die Höhe der Anrechenbarkeit sind abhängig von deiner individuellen Einkommens- und Steuersituation.
Verbindliche Aussagen hierzu können dir dein Steuerberater und das für dich zuständige Finanzamt geben.
Folgende Kosten können im Allgemeinen berücksichtigt werden:
Weitere Informationen zur Berücksichtigung von Weiterbildungskosten bei der Einkommenssteuererklärung kannst du dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes unter dem Aktenzeichen „BFH 2002 VI R120/01“ entnehmen.