1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Reitgeist – Jutta & Denise Beckmann GbR, Emsdettener Str. 47 in 48565 Steinfurt (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Kunden/ Teilnehmer (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung/ Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Du erreichst uns für Fragen und Beanstandungen werktags von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter der Telefonnummer +49 2552 99 58 000 sowie per E-Mail unter team@reitgeist.de
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2.1. Die Darstellung und Beschreibung der Veranstaltungen/ Angebote im Internet stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Verkäufers haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2. Alle Angebote gelten so lange noch ein Teilnehmerplatz „buchbar“ ist, wenn nicht bei den Veranstaltungen etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
2.3. Wir möchten, dass alle Pferde und Menschen wieder sicher nach Hause kommen. Daher helfen wir, wenn nötig auch jedem Reiter nach einer Veranstaltung dabei, sein Pferd wieder sicher zu Verladen. Hierfür berechnen wir ab 15 Minuten Zeitaufwand eine angemessene und faire Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,-€ pro Minute.
3.1. Der Veranstaltungsort ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
3.2. Der Veranstaltungsort wird grundsätzlich nicht gewechselt. Ein vollständiger Wechsel kann jedoch durch Geschehnisse, die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen, unvermeidbar sein. In diesen Sonderfällen wird ein Ersatzveranstaltungsort gesucht.
3.3. Es gibt keinen Anspruch auf Unterricht bei einem bestimmten Dozenten.
3.4. Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Termine im Notfall z. B. bei Krankheit der Dozenten, Sperrung des Veranstaltungsortes bei Quarantäne, Pandemien, etc. zu verlegen.
4.1. Der Kunde kann aus dem Angebot des Veranstalters Events und Dienstleistungen unverbindlich auswählen. Anschließend kann der Kunde über die Schaltfläche [Verbindlich buchen] zum Abschluss des Anmeldevorgangs/Bestellvorgangs schreiten.
4.2. Über die Schaltfläche [Verbindlich buchen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zur Buchung der zuvor ausgewählten Leistung ab. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
4.3. Der Veranstalter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Anmeldebestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Buchung/ Bestellung des Kunden beim Veranstalter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt mit Bezahlung zustande.
4.4. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
5.1. Alle Preise, die auf der Website des Veranstalters angegeben sind, verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte der Veranstalter für Teilbereiche (z.B. Aus- und Weiterbildungsangebote) von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein, werden diese Angebote gesondert gekennzeichnet.
5.2. Wenn nicht anders angegeben, sind Kosten für Unterbringung, Anreise und Verpflegung nicht in den ausgeschriebenen Preisen enthalten.
5.3. Versandkosten entstehen in der Regel nicht.
6.1. Direkt nach Zahlungseingang gilt der Teilnehmerplatz als sicher.
6.2. Werden nicht digitale (physische) Produkte verkauft, werden Drittanbieter mit der Auftragsabwicklung beauftragt. Die Lieferabwicklung und Einhaltung der Lieferzeit verantwortet ebenfalls der Drittanbieter. Es gelten die AGB des Drittanbieters.
7.1. Der Kunde kann im Rahmen und vor Abschluss des Buchungs-/ Bestellvorgangs aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen.
7.2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung, wenn in der Rechnung nicht anders angegeben, direkt nach Rechnungseingang zu erfolgen.
7.3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. PayPal gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
7.4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
7.5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Veranstalter nicht aus.
7.6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Veranstalter anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
8.1. Für Dienstleistungen, die erst nach Bezahlung erbracht werden, entsteht kein Eigentumsvorbehalt.
8.2. Zugangsdaten zu online bereitgestellten Medien sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
8.3. Die Inhalte und Unterrichtsmaterialien einer Veranstaltung sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Zustimmung des Veranstalters nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.
Bei „digitalen (nicht physischen Produkten)“ wird keine Gewährleistung gegeben. Der Besuch einer Veranstaltung geschieht auf eigenes Risiko.
10.1 Widerruf und Rücktrittsrecht
Der Kunde hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht beginnend mit Anmeldedatum. In dieser Zeit kann der Kunde seine Anmeldung, ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Widerruf muss per Brief oder Email vorliegen. Hierbei entstehen dem Kunden keine Kosten. Nach Ablauf dieser 14-tägigen Rücktrittsfrist ist kein kostenloser Rücktritt mehr möglich. Sollte der Kunde an der Veranstaltung nicht mehr teilnehmen wollen oder können, hat er den vollen Veranstaltungspreis an den Veranstalter zu entrichten. Nimmt ein Kunde die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung. Bei Buchungsänderungen, z.B. bei Umbuchung auf einen anderen Termin, erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-€.
10.2. Ersatzteilnehmer
Bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Kunde einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an den Veranstalter. Der Veranstalter muss der Teilnahme der gestellten Ersatzperson und ggfls. auch des Ersatzpferdes schriftlich zustimmen. Sollte durch die Teilnahme der gestellten Ersatzperson, oder ihres Pferdes das Risiko, welches sich ergibt, wenn man mit Pferden an einer Gruppenveranstaltung teilnimmt, für den Veranstalter nicht kalkulierbar, oder für die anderen Teilnehmer und ggfls. ihre Pferde nicht zumutbar sein, behält der Veranstalter sich das Recht vor, den gestellten Ersatzteilnehmer abzulehnen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderung, z.B. Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer, erhebt der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-€.
10.3. Erkrankung des Pferdes
Erkrankt das angemeldete Pferd des Kunden und kann nicht zu einer, mit eigenem Pferd gebuchten Veranstaltung, mitgebracht werden, besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung ein Ersatzpferd zu stellen.
10.4. Verspätete Teilnahme
Erscheint ein Kunde bei Veranstaltungsbeginn nicht zur gebuchten Veranstaltung und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden, so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kunden eine verspätete Teilnahme in der laufenden Veranstaltung zu ermöglichen. Fehlt der Kunde nur am ersten Veranstaltungstag und es erfolgt eine Absprache mit dem Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Veranstaltungstag möglich.
10.5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:
10.6. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung einer Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kunde die Teilnahmegebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat. Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
10.7. Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn
Wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Kunde per Mail innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und die bereits gezahlte Teilnahmegebühr wird umgehend (innerhalb von 3 Werktagen) erstattet. Davon ausgenommen sind Absagen, die auf Grund von höherer Gewalt, wie unter 10.8. aufgeführt, erfolgen müssen.
10.8. Rücktritt auf Grund höherer Gewalt
Wird eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Unwetter, Epidemien, Pandemien, hoheitlichen Anordnungen, (Allgemeinverfügungen, Reisebeschränkungen, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, entscheidet der Veranstalter situationsabhängig, ob die Veranstaltung abgesagt, oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Sollte der Veranstalter keinen Ersatztermin anbieten können, wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltungsabsage auf dem ursprünglichen Zahlungsweg zurückerstattet. Im Falle einer Terminverschiebung, kann der Teilnehmer wählen, ob er an dem Ersatztermin teilnehmen oder sich über den Betrag der Teilnahmegebühr einen Wertgutschein ausstellen lassen möchte.
10.9. Im Falle einer Rückerstattung ausgeschlossene Kosten
Reisekosten oder Kosten für Unterkunft sind von einer Erstattung ausgeschlossen.
10.10. Hinweis zur Reiserücktritt- / Reiseabbruchversicherung
Weil immer etwas unvorhergesehenes passieren kann, raten wir dringend dazu, eine Seminar-Versicherung mit Reiserücktritt incl. Reiseabbruchversicherung abzuschließen! Empfehlen können wir hierzu die leistungsstarke Seminar-Versicherung der ERGO. Denn diese überzeugt mit herausragenden Produktmerkmalen, und bietet im Schadensfall einen ausgezeichneten Service. Hier gehts zur Seminarversicherung: https://www.ergo.de/de/Produkte/Reiseversicherung/Seminarversicherung.
11.1. Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Dozenten ist stets Folge zu leisten.
11.2. Die vom Veranstalter vorgegebene Sicherheitskleidung, sofern gefordert, ist bei jeder Art von praktischen Übungen zu tragen.
11.3. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, jede Art von infektiösen Krankheiten, mit denen sie möglicherweise in Kontakt gekommen sein könnten, dem Veranstalter zu melden und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen (z.B. das Desinfizieren von Kleidung) zu treffen.
12.1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
12.2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
12.3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
12.4. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
12.5. Für mitgebrachte Sachen übernimmt der Veranstalter ebenfalls keine Haftung.
12.6. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass er das spezielle Risiko, das beim Umgang mit Pferden und beim Reitsport entsteht, nicht übernimmt.
13.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.2. Vertragssprache ist deutsch.
13.3. Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsbestandteil unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsbestandteile in Kraft.